Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreutzer Bau, Inhaberin Kira Kreutzer, Winzler Straße 72, 66955 Pirmasens.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Bauleistungen, insbesondere Maler-, Ausbau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten, die zwischen der Kreutzer Bau (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich als Festpreis gekennzeichnet, freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. Kostenvoranschläge sind – soweit nicht anders vereinbart – unverbindlich.
§ 3 Leistungsumfang
Umfang und Beschaffenheit der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung. Zusätzliche oder geänderte Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung; dringend erforderliche Zusatzleistungen zur Vermeidung von Schäden dürfen auch ohne vorherige Zustimmung ausgeführt und nach den tatsächlichen Aufwänden berechnet werden.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt vereinbart werden. Die Schlussrechnung ist nach Abnahme binnen 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten den Zugang zur Baustelle sowie erforderlichenfalls Wasser- und Stromanschlüsse zur Verfügung. Notwendige behördliche Genehmigungen (z. B. Gerüststellungen im öffentlichen Raum, Denkmalauflagen) sind rechtzeitig vor Baubeginn einzuholen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 6 Ausführungsfristen und Witterung
Ausführungsfristen werden nach bestem Wissen angegeben. Witterungsbedingte Verzögerungen (z. B. Sturm, Starkregen, Frost) verlängern vereinbarte Fristen angemessen; wir informieren den Auftraggeber hierüber unverzüglich. Schadensersatzansprüche wegen solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen.
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung fordern wir den Auftraggeber zur Abnahme auf. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt oder die Abnahme nicht binnen 12 Werktagen unter Angabe von Mängeln verweigert. Wesentliche Mängel werden unverzüglich beseitigt.
§ 8 Gewährleistung
Für unsere Leistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist nach VOB/B bzw. BGB – in der Regel vier Jahre bei Bauleistungen, fünf Jahre bei Werken, deren Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen besteht. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abnahme anzuzeigen. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme.
§ 9 Eigentumsvorbehalt und Sicherung
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks werden. Wir sind berechtigt, für unsere Vergütungsansprüche Sicherheit nach § 648 a BGB zu verlangen.
§ 10 Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Pirmasens. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: August 2026.